Deine tägliche Arbeitsschicht | Arbeitszeit wird optimiert

Deine Arbeitsschichten | Arbeitszeiten werden etwas optimiert. Neu sind es nun 8:24 Stunden pro Tag, welche du arbeitest. Mit einer Pause von 36 Minuten bist du 9 Stunden pro Tag auf der Arbeit.

Bitte beachte, dass die 42 Stunden Woche weiterhin bestehen bleibt.

Wichtig ist, dass auch weiterhin längere Schichten eingeplant werden können.

Neu stempelst du nun mit deinem Flughafenausweis und nicht mehr mit deinem Legic Badge. 

Deine Pausenzeiten ändern sich

Dadurch, dass sich deine Arbeitsschicht ein wenig minimiert, wird auch deine Pause reduziert. Neu hast du noch 36 Minuten statt 60 Minuten Pause bei einer 8:24 Stunden-Schicht.

Bitte beachte, dass weiterhin die gesetzlichen Pausenzeiten gelten, welche du in unserem GAV findest. 

Krankheit und Arztzeugnisse

Bitte melde dich sofort bei deinem Supervisor, wenn du krank sein solltest. Wenn du mehr als 3 Tage krank bist, so ist es deine Pflicht ein Arztzeugnis dem HRSC (hrschzh@gategroup.com) zu senden. Diese Zeugnisse sind sofort nach deinem Arztbesuch zu senden. 

Solltest du das Arztzeugnis vergessen haben, so reiche dieses sehr schnell nach. Wir akzeptieren neu nur noch Arztzeugnisse innerhalb einer 7 Tage Frist und rückwirkend auf den ersten Tag deiner Krankheit.

Reichst du kein Arztzeugnis ein, so werden dir die versäumten Arbeitsstunden von deinem JAZ-Konto abgezogen. Du hast dann Minusstunden.

Dein Überzeit-Konto | ÜZ-Konto

Überstunden werden neu anders gezählt. Alle Stunden, die mehr als 45 Stunden pro Woche sind, zählen als Überzeit. Diese Stunden kommen auf ein spezielles Konto, das ÜZ-Konto.

Zusammengefasst:

  • Überstunden zwischen 42 und 45 Stunden pro Woche kommen ins JAZ-Konto. Im JAZ-Konto siehst du ebenso deine Minusstunden, wenn du welche hast. 
  • Überzeiten über 45 Stunden pro Woche kommen ins ÜZ-Konto

JAZ-Konto = Plus- und Minusstunden

ÜZ-Konto = Überzeit

Die Abrechnung des JAZ & ÜZ-Kontos

Dein JAZ-Konto wird neu nur noch einmal im Jahr abgerechnet. Plus- und Minusstunden werden einmal im Jahr verrechnet, nicht mehr, wie sonst, an verschiedenen Daten. Deine STO-Stunden wandern neu in das JAZ-Konto.

Das ÜZ-Konto wird einmal im Jahr abgerechnet. Dabei gibt es einen Zuschlag von 25%. Wichtig ist auch, dass diese neue Regelung Artikel 7.3 in unserem GAV ersetzt. Der Zuschlag von 25% wird neu nicht mehr erst ab 200 Überstunden ausgezahlt.

Die Abrechnung dieser beiden Konten findet jeweils zum 31. März eines Jahres statt. Wir verrechnen alle Plusstunden ab +80 Stunden sowie alle Minusstunden ab -40 Stunden.

Wichtiger Hinweis: die Regelungen im JAZ-Reglement gelten nur für Mitarbeitende im Monats- sowie Stundenlohn, die unserem GAV angehören. Kader-Mitarbeitende sind von diesen Regelungen ausgeschlossen.

Deine Minusstunden

Selbstverschuldete Minusstunden, die über 0 hinausgehen, werden von deinem Lohn abgezogen.

  • selbstverschuldete Minusstunden = nicht eingereichtes Arztzeugnis, Abwesenheit ohne Information an deinen Supervisor

Minusstunden, die durch betriebliche Anordnungen (wenig Arbeit) entstehen, verfallen weiterhin bis -40 Minusstunden.

Deine Kompensation von Überzeiten

Unser Anliegen ist es, dass deine Überzeit innerhalb eines Jahres kompensiert wird, da wir eine Fürsorgepflicht für dich haben. Wir schauen auf deine Überzeiten und schauen ebenso wie du diese kompensieren kannst. Es braucht dafür neu keine Zustimmung mehr von deiner Seite. 

Hier findest du unser neues JAZ-Reglement:

JAZ Reglement GGZ Pdf
PDF – 466.9 KB 141 Downloads

Hier findest du unseren neuen GAV:

GAV GG ZRH Monatslohn Pdf
PDF – 700.9 KB 164 Downloads